Der Deutsche Bundestag hat am 17. November das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Baustein der Start-up-Strategie der Bundesregierung. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf für das Gesetz am 16. August 2023 beschlossen.
„Deutschland ist ein Land mit klugen Gründerinnen und Gründern. Uns allen ist bewusst, dass wir deren Schaffenskraft fördern müssen. Die globalen Technologieführer dürfen nicht nur im Silicon Valley heranwachsen, sie müssen auch bei uns eine Heimat haben. Das Umfeld für Start-Ups müssen wir verbessern. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gehen wir nun die Trendumkehr an. Start-Ups und jungen Wachstumsunternehmen erleichtern wir den Weg an die Börse, damit sie dort frisches privates Kapital erhalten können. Die Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Steuerrecht machen wir attraktiver. Beschäftigte sollen von ihrem Anteil am Unternehmenserfolg unmittelbar profitieren können. Damit geben wir Start-Ups ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um hochqualifizierte Beschäftigte an die Hand.“
Ehemaliger Bundesfinanzminister Christian Lindner
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wollen wir mehr privates Kapital mobilisieren und den Finanzplatz Deutschland attraktiver machen. Damit setzen wir Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie die Start-up-Strategie der Bundesregierung um. Hierbei stehen vor allem die innovationsstarken, jungen Unternehmen, die Start-ups, im Fokus, aber auch andere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Deutschland einen Großteil der Wirtschaft ausmachen.
Der Ausbau des Kapitalmarkts ist dabei kein Selbstzweck. Vielmehr geben wir der Realwirtschaft einen Schub. Ein starker Kapitalmarkt sorgt für Wachstum in allen Wirtschaftsbereichen, denn er ist eine wesentliche Quelle für Investitionen mit langfristigen Investitionszyklen etwa in Forschung und Entwicklung. Er ist darüber hinaus entscheidend, um Wachstumsunternehmen gute Chancen zu bieten.
Konkret geht es unter anderem um folgende Verbesserungen:
Bessere Rahmenbedingungen für Start-ups und KMU
Wir wollen die Möglichkeiten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch attraktive Steuerregelungen verbessern und damit auch den Start-up-Standort Deutschland im internationalen Vergleich besser positionieren. Der steuerfreie Höchstbetrag soll von 1.440 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Wir gehen die Bewältigung der sogenannten Dry-Income-Problematik bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im deutschen Steuerrecht an. Von bisherigen Regelungen zum Aufschub der Besteuerung übertragener Anteile bis zu ihrer Veräußerung konnten bisher nur wenige Unternehmen Gebrauch machen. Den Kreis dieser Unternehmen wollen wir erweitern, damit die Regelung auch etablierten kleinen und mittelständischen Unternehmen und deren Beschäftigten zugutekommt. Auch Anteile, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen (vinkulierte Anteile) sind von dieser Regelung umfasst.
Leichterer Kapitalmarktzugang
Wir sorgen für leichteren Zugang zum Kapitalmarkt, indem wir die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang senken. Statt bisher 1,25 Mio. Euro soll sie künftig bei 1 Mio. Euro liegen, um auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt zu öffnen.
Auch sollen weitere regulatorische Anforderungen vereinfacht werden. Börsen sollen künftig bei Börsengängen in Teilen des regulierten Marktes einen Verzicht auf den bislang notwendigen Mitantragsteller erlauben, wodurch die Kosten bei den Börsengängen reduziert werden können.
Unternehmen sollen künftig Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1 ausgeben können. Das erleichtert Gründerinnen und Gründern, trotz Kapitalaufnahme weiterhin den Einfluss auf das Unternehmen zu bewahren und so ihre Expertise weiterhin umfassend einbringen zu können. Gleichzeitig wird der Schutz der Investoren ohne Mehrstimmrechte gesichert.
Update für den Finanzstandort Deutschland
Wir treiben die Digitalisierung des Kapitalmarkts weiter voran, indem wir das Gesetz über elektronische Wertpapiere nun auch auf elektronische Aktien anwendbar machen. Namensaktien sollen damit künftig elektronisch über ein zentrales Wertpapierregister oder über ein Kryptowertpapierregister, das auf der Distributed-Ledger-Technologie basieren kann, begeben und übertragen werden.
Ergänzt wird dies durch Maßnahmen für mehr Sicherheit von Anlagen in Kryptowerten, die intermediär verwahrt werden.
Die Finanzmarktaufsicht wird weiter modernisiert – etwa durch den Abbau von Digitalisierungshemmnissen und verbesserte Rahmenbedingungen etwa bei der englischsprachigen Kommunikation mit der BaFin.
Bessere staatliche Förderung von Beteiligungssparen und Bausparen
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln: Künftig soll die staatliche Spar-Förderung Ledigen bis zu einer Einkommensgrenze von 40.000 Euro gewährt werden können, bei Zusammenveranlagungen von Lebensgemeinschaften bis zu 80.000 Euro. Diese Erweiterung gilt nicht nur für das Beteiligungssparen, sondern auch für das Bausparen.