Häufig gestellte Fragen
Das Bundesministerium der Finanzen darf weder Rechtsauskünfte in Einzelfällen noch rechtliche oder steuerliche Ratschläge erteilen. Für die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle und für die Klärung von Fragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Angelegenheiten ist Ihr Finanzamt beziehungsweise die jeweilige oberste Landesfinanzbehörde zuständig. Die Kontaktdaten der Länderfinanzministerien und Finanzämter finden Sie hier.
Informationen und Formulare zum Steuerportal ELSTER erhalten Sie hier.
Für Rentenbeziehende im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg (Rente im Ausland) zuständig. Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.
Falls Ihr Anliegen die Zollverwaltung betrifft, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt oder der Generalzolldirektion in Verbindung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.
Weitere Antworten auf häufige Fragen zu unterschiedlichen Themenbereichen finden Sie hier.
Aktuelle Informationen
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgende Sachverhalte hin:
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Wie geht es jetzt weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ zur neuen Grundsteuer sowie unter www.grundsteuerreform.de. Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Grund unterschiedlicher Länderregelungen keine Auskünfte zu steuerlichen Einzelfällen erteilen darf.
Warnmeldungen
- Gefälschte E-Mails im Namen des BMF zur Erstattung der Einkommensteuer
Immer wieder wird eine betrügerische E-Mail verbreitet, die vorgibt vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu stammen. Darin werden Sie beispielsweise gebeten, auf einen Link zu kIicken, um eine Steuererstattung zu erhalten. - Generell warnt die Polizei: Immer wieder sind Betrügerinnen und Betrüger darauf aus, Gebühren oder Steuern (z. B. für ein angebliches Erbe) im Namen des Bundesministeriums der Finanzen anzufordern. Beachten Sie unbedingt folgende Hinweise, wenn Sie vermeintliche Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen erhalten:
- Das Bundesministerium der Finanzen selbst erhebt niemals Gebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern, oder setzt Steuern fest. Einzig die Finanzämter setzen Steuern fest.
- Das Bundesministerium der Finanzen versendet keine SMS oder WhatsApp-Nachrichten. Auch gehen wir nicht proaktiv via E-Mail auf die Bürgerinnen und Bürger zu.
- Wenn Sie Zweifel haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
- Weitere Informationen stellt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu den Themen "Smishing" - SMS-Phishing im Herbst 2021 mit neuen Betrugsmaschen und Phishing-E-Mails erkennen bereit. Aktuelle Warnungen und Meldungen zu Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte für Verbraucherinnen und Verbraucher finden Sie auf dieser Internetseite der BaFin.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Newsletter.
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Kennen Sie schon?
Besuchen Sie uns!
Besuchen Sie das Bundesministerium der Finanzen im Detlev-Rohwedder-Haus – vor Ort oder virtuell auf www.drh360.de.
Sollten Sie als Besuchergruppe (mit mindestens 10 Personen) Interesse bekommen haben, das BMF einmal kennenzulernen und das historische DRH von innen zu betrachten, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir dürfen Sie an dieser Stelle schon darauf aufmerksam machen, dass es Ihre und unsere Planung erleichtert, wenn Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Melden Sie sich hierzu gerne über das Kontaktformular an uns.
Informationen zu Veranstaltungen im Bundesfinanzministerium finden Sie hier.
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Ihr beruflicher Weg zu uns
Sie interessieren sich für eine Ausbildung, ein Referendariat oder ein Praktikum im Bundesministerium der Finanzen? Dann informieren Sie sich gerne hier über unsere vielfältigen Karrieremöglichkeiten.
Ihr direkter Kontakt zu uns
Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unser Kontaktformular. Wie auch Sie freuen wir uns über ein freundliches Miteinander und respektvollen Umgang. Anfragen mit Beleidigungen, vulgärer Wortwahl oder menschenverachtenden Äußerungen werden wir dementsprechend nicht bearbeiten.
Wegen der Vielzahl von Anfragen kommt es derzeit bedauerlicherweise zu Bearbeitungszeiten von bis zu vier Wochen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
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